Psychologinnen und Psychologen sind gesetzlich verpflichtet ihnen anvertraute Geheimnisse sowie in der Ausübung ihres Berufes gewonnene Daten und Fakten über eine Person vertraulich zu behandeln.
Die Schweigepflicht dient dem Schutz des Klienten hinsichtlich der informationellen Selbstbestimmung und seiner Privatsphäre. Außerdem soll Diskriminierung verhindert werden. Diese Verpflichtung umfasst ebenso die Information, ob sich eine Person in therapeutischer Behandlung befindet oder Eingeständnisse zu begangenen Straftaten in der Vergangenheit gemacht hat.
Bei widerrechtlicher Weitergabe von Informationen drohen der Ausschluss aus dem Berufsstand und strafrechtliche Konsequenzen.